Kassenleistung
eingebaute Modelleinlagen & Schuhzurichtungen
Schuhzurichtung: Beinverkürzungsausgleich, Sohlenverbreiterung/zurichtung, Schaftversteifung, usw.
- ÖGK: Verordnung durch Hausarzt und Facharzt möglich, jedes Jahr 2 Paar
- SVS: jedes Jahr 2 Paar; Erstversorgung facharztpflichtig; Folgeversorgung: vom praktischen Arzt möglich
- BVA: alle 12 Monate 1Paar; Erstversorgung facharztpflichtig; Folgeversorgung: vom praktischen Arzt möglich
kein Selbstbehalt
Orthopädische Maßschuhe
- Erstversorgung ist grundsätzlich Facharztpflichtig, bei häuslichen Pflegepatienten kann mit zusätzlicher Argumentation durch den betreuenden Arzt (allg. Mediziner) eine Einreichung versucht werden.
Die Folgeversorgung kann vom praktischen Arzt verordnet werden.
Der Eigenanteil bei orthopädischen Maßschuhen liegt bei den meisten Krankenkassen derzeit bei € 58,14 und wird auf der Bewilligung genau ausgewiesen (BVA kein SB auf Kassenausführung).
Für die Versorgung mit Arbeitsschuhen gelten Sonderregeln (Pensionsversicherungsanstalt).
Kassenleistungen lose Einlagen
Der Selbstbehalt für lose orthopädische Einlagen im Jahr 2025 beträgt € 43,-.
- bei der ÖGK ist der Bezug von 2 Paar pro Jahr möglich
- bei der SVS-LW bis zu 2 Paar pro Kalenderjahr
- bei der BVA-EB 1 Paar alle 6 Monate
Alle Angaben ohne Gewähr!