Kassenleistung eingebaute Modelleinlagen+Schuhzurichtung
(kein Selbstbehalt)
- ÖGK: Verordnung durch Hausarzt und Facharzt möglich, jedes Jahr 2Paar ohne Selbstbehalt
- SVS: jedes Jahr 2 Paar; Erstversorgung FA-pflichtig; Folgeversorgung: vom praktischen Arzt möglich
- BVA: jedes halbe Jahr 1Paar; Erstversorgung FA-pflichtig; Folgeversorgung: vom praktischen Arzt möglich
Orthopädische Maßschuhe
- Erstversorgung ist grundsätzlich Facharztpflichtig, bei Immobilen
- Patienten kann mit zusätzlicher Argumentation eine Einreichung versucht werden.
Die Folgeversorgung kann vom praktischen Arzt verordnet werden.
Der Eigenanteil bei orthopädischen Maßschuhen liegt bei den meisten Krankenkassen derzeit bei € 58,14 und wird auf der Bewilligung genau ausgewiesen. (BVA kein SB auf Kassenausführung)
Für die Versorgung mit Arbeitsschuhen gelten Sonderregeln.
Kassenleistungen lose Einlagen
Der Selbstbehalt für lose orthopädische Einlagen im Jahr 2024 beträgt € 40,40.
- bei der ÖGK ist der Bezug von 2 Paar pro Jahr möglich
- bei der SVS-LW bis zu 2 Paar pro Kalenderjahr
- bei der BVAEB 1 Paar alle 6 Monate
Alle Angaben ohne Gewähr!